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Der Alpenverein im Schilderstreit

23. September 2010

Etwas hat der Bozner Gemeinderat Guido Margheri mit seiner Eingabe an die Staatsanwaltschaft vom Frühjahr 2009 mittlerweile schon erreicht: Seit Monaten gehen in Südtirol die Wogen hoch und die Medien waren das gefürchtete Sommerloch los.

Staatsanwalt Rispoli hat die möglichen Straftäter noch gar nicht in das Verzeichnis der Personen eingetragen, gegen die ermittelt wird, geschweige denn, dass Anklage erhoben worden wäre. Die „Übeltäter“ müssen sich daher über die Zeitungen „schlau machen“, was man ihnen vorwirft!

Margheri beklagt in seiner Eingabe, dass dem Alpenverein Südtirol für die Beschilderung der Wanderwege öffentliche Gelder zugeflossen wären, welche dieser dann dazu verwendet hätte, um im ganzen Land „in separatistischer Absicht“ einsprachige und einnamige Schilder anzubringen. Dadurch wäre nicht nur die Pflicht zur Zweisprachigkeit bei der Anbringung von Ortstafeln verletzt, sondern auch noch öffentliche Gelder zweckentfremdet und veruntreut worden.

Die Hauptleitung des AVS war den ständigen Medienrummel rund um die Schilder schließlich leid. Sie überreichte dem Staatsanwalt über den RA Hanns Egger eine Sachverhaltsdarstellung. Darin wird klargestellt, dass die Beschilderung unentgeltlich und freiwillig von den Vereinsmitgliedern vorgenommen wurde. Öffentliche Gelder, auch EU-Fördermittel, wurden lediglich für die Digitalisierung der Wanderwege gewährt. So wie es ausschaut, dürfte sich der ganze Rauch bald verziehen.

Was bleibt, ist das nach wie vor ungelöste Problem der Toponomastik. Den Mitgliedern des AVS kann man es nicht verdenken, wenn sie sich weigern, auf ihren Schildern die Kofelraster Seen mit „laghetti di covolo“, das Hasnöhrl mit „orecchio di lepre“ und den Hohen Dieb mit „Gran Ladro“ zu bezeichnen! Diese Namen sind so wie die meisten
Orts-, Berg-, Hof- und Flurnamen von Ettore Tolomei frei erfunden worden. Die hier lebenden Italiener müssten die ersten sein, welche sich für eine Flurbereinigung einsetzen. Über die Staatsanwaltschaft und das Gericht kann das Problem jedenfalls nicht gelöst werden, auch nicht durch Gespräche zwischen den alpinen Vereinen, sondern einzig und allein über die Politik.

Peter Tappeiner, Rechtsanwalt