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Des Senators Gesetzesvorlage

8. April 2010 Kommentare aus

Seit Jahren ist die Höchstgrenze für die Geltendmachung der Absatzbeträge für zu Lasten lebende Familienmitglieder bei 2.840 Euro geblieben. Dieser Betrag ist völlig realitätsfremd und wurde zudem in all den Jahren nie an die Inflation angepaßt. Dabei muss man bedenken, dass italienische Familien – im EU-Vergleich – mit ihrem Einkommen sehr schlecht dastehen. Damit sie zumindest in den Genuss von Steuerabzügen für zu Lasten lebende Familienmitglieder kommen, muss der Betrag bzw. die Einkommensgrenze endlich erhöht werden und zwar auf 6.000 Euro“. Das fordert der SVP-Senator Manfred Pinzger in einem kürzlich vorgelegten Gesetzesentwurf. Nach geltendem Recht darf ein zu Lasten lebendes Familienmitglied das Gesamtjahreseinkommen von 2.840,51 Euro nicht überschreiten, ansonsten können die Steuerabzüge für zu Lasten lebende Familienmitglieder nicht in Anspruch genommen werden, erläutert Pinzger. „Besonders in der heutigen Gesellschaft, wo Jugendliche aufgrund der prekären Arbeitsmarktsituation keine sichere und meist unterbezahlte Anstellung haben, sind die Familien die erste Anlaufstelle und Stütze. Auch viele ältere Familienmitglieder, die mit der Mindestrente kaum ihren Lebensunterhalt bestreiten können, sind auf ihre Familie angewiesen. Seit Jahren fordert die SVP in Rom die Familien finanziell zur unterstützen, weil sie die Keimzelle unserer Gesellschaft bilden und aus besagten Gründen eine große Last zu tragen haben. Das diesbezügliche Wahlversprechen dieser Regierungskoalition wurde bislang – nach ganzen zwei Jahren – immer noch nicht eingehalten.“ Pinzger fordert deshalb die Regierung auf, sich die Forderungen seines Gesetzesentwurfes zu eigen zu machen, um endlich ein Zeichen in Richtung familienfreundliche Politik zu setzen.

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